Die EU-Biodiversitätsstrategie 2030


Die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 ist ein  langfristiger Plan zum Schutz der Natur und zur Umkehr der Verschlechterung der Ökosysteme. Die Strategie zielt darauf ab, die biologische Vielfalt Europas bis 2030 auf einen Erholungspfad zu bringen, und sie enthält spezifische Maßnahmen und Verpflichtungen.

Die Belange der biologischen Vielfalt müssen auf allen Ebenen besser in die Entscheidungsprozesse der Öffentlichkeit und der Wirtschaft einbezogen werden. Aufbauend auf den bisherigen Arbeiten entwickelt die Kommission  Methoden, Kriterien und Standards, um die wesentlichen Merkmale der Biodiversität, ihrer Dienstleistungen, Werte und nachhaltigen Nutzung zu beschreiben.
Dazu gehört auch die Messung des ökologischen Fußabdrucks von Produkten und Organisationen‚ einschließlich der Anwendung von Lebenszykluskonzepten und der Bilanzierung des Naturkapitals. In diesem Zusammenhang unterstützt die EU-Kommission die Einrichtung einer internationalen Initiative zur Bilanzierung des Naturkapitals unterstützen.

Die EU-Kommission fördert Systeme für die Besteuerung und Bepreisung , die die Umweltkosten, einschließlich der Kosten für den Verlust an biologischer Vielfalt‚ widerspiegeln. Damit sollen Änderungen der nationalen Steuersysteme angeregt werden, um die Steuerlast vom Faktor Arbeit auf Faktoren wie Umweltverschmutzung, unterpreisige Ressourcen und andere ökologische externe Effekte zu verlagern.